Nutzungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Anbieter
Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglich-keit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.
Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.meine-helden-sparkasse.de.
Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und die Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
1.2 Sparkasse und ehrenamtliches Engagement
Seit 150 Jahren ist die Sparkasse tief in der Region verwurzelt. Sie ist ein Teil von ihr und fühlt sich den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Sparkasse Neunkirchen zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.
1.3 Ziel der Spendenplattform
Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region, transparent und im Sinne unserer Kunden.
Bei uns gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Wir haben unsere Spendenplattform „Meine Helden“ ins Leben gerufen, um unsere Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement unseren Kunden selbst zugute, als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.
Alle gemeinnützigen Vereine und Projekte aus unserem Geschäftsgebiet können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.
1.4 Projektträger und Nutzer
Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichten Projekte unterstützen.
Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustim-mung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
2. Nutzungsbedingungen
2.1 Umfang und Anerkenntnis der Nutzungsbedingungen
2.2 Registrierungen
Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungs-bescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichten Bilder werden von der Sparkasse auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder, hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich.
Die Beurteilung und Entscheidung der Veröffentlichung des Projektes wird nach den jeweils definierten Förderkriterien durch die Sparkasse sichergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.
Nutzer haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um spenden zu können. Registrieren können Sie sich hier .
Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert die Projekt-träger und die Nutzer über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.
Jeder Projektträger und registrierter Nutzer muss seine E-Mail Adresse über einen Verifizierungs-Link, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren. Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.
Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.
Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig. Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten. Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.
Kontakt: meine.helden@spk-neunkirchen.de Tel.: 06821 208-2867.
Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
2.2.1 Kosten
2.2.2 Nutzung
Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.
Das Einstellen und das Verlinken auf nachfolgende Inhalte ist unzulässig:
- Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
- Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
- unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
- vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
- irreführende Inhalte
- Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonstigen rechtswidrigen Handlungen
2.3 Spendenaktion
2.3.1 Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher
- gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
- ihren Sitz im Landkreis Neunkirchen haben
- ein Projekt im Landkreis Neunkirchen haben
Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein, für den Verein zu handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
2.3.2 Projekte
2.3.3 Spendensumme
2.3.4 Zeitraum
2.3.5 Förderkriterien
2.3.6 Spenden
2.3.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die Spenden fließen auf das Spendenkonto der DT Dtsch. Stiftungstreuhand AG, Sondervermögen Stiftergemeinschaft Sparkasse Neunkirchen. Die Stiftergemeinschaft Sparkasse Neunkirchen ist für die Auszahlung der Spendenzahlungen verantwortlich. Ferner werden die Spendenquittungen für die Privatspenden ab 300 Euro von der Stiftergemeinschaft Sparkasse Neunkirchen ausgestellt, sobald das Projektziel erreicht oder die Aktion beendet ist.
Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme zum nächsten wöchentlichen Abrechnungstermin, jedoch spätestens nach Beendigung der Aktion. In diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.
Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger, der DT Dtsch. Stiftungstreuhand AG, Sondervermögen Stiftergemeinschaft Sparkasse Neunkirchen innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen. Diese kann an DT Dtsch. Stiftungstreuhand AG Sondervermögen Stiftergemeinschaft SPK NK, Schwabacher Str. 32, 90762 Fürth gesendet werden.
2.4 Förderanträge
2.4.1 Förderformen
I. Spenden
Die Sparkasse möchte mit ihrem Spendenwesen Vereine und Institutionen dabei unterstützen, sich für ihr Lebensumfeld zu engagieren und auf diese Weise mit Projekten Nutzen zu stiften. So unterschiedlich wie diese Projekte sind, so breit gefächert und verschiedenartig ist auch das Spendenengagement der Sparkasse. Es reicht von kleineren Spenden für Spielgeräte im Kindergarten über die Unterstützung für Sportvereine, soziale Einrichtungen und Umweltprojekte bis zu Spenden für wissenschaftliche Projekte und kulturelle Einrichtungen.
Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Hochschulen) handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese der Sparkasse Neunkirchen zukommen. Die Überweisung der Spenden erfolgt ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung und in begründeten Ausnahmefällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher Körperschaften bzw. der zu fördernden Organisation übergeordneter Stellen, beispielsweise bei Kirchengemeinden. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, prüft und entscheidet die Sparkasse. Grundsätzlich: Wer von dem Wert und dem Nutzen seines Projektes überzeugt ist und bei der Realisierung finanzielle Unterstützung benötigt, für den ist die Sparkasse gerne ein offener Ansprechpartner. Die Homepage „Meine Helden“ der Sparkasse dient hierfür als zentrale Anlaufstelle – hier findet sich auch der digitale Förderantrag. Voraussetzung für dessen Bearbeitung ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger der Sparkasse Neunkirchen innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen. Diese kann postalisch an Sparkasse Neunkirchen, Vorstandsstab, Hammergraben 5, 66538 Neunkirchen gesendet werden.
II. Reinertrag aus Sparverein Saarland e.V.
Mit dem Erwerb eines Sparloses des Sparvereins Saarland e.V. sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. Auch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in der Region profitieren von der Sparlotterie: mit einem Anteil aus den Loseinnahmen ermöglichen die Teilnehmer dem Sparverein es, regionale Projekte zu realisieren. Zuwendungen aus dem Reinertrag des Sparvereins stellen eine besondere Förderform der Sparkasse dar. Die Mittel können wahlweise für gemeinnützige oder sonstige förderungswürdige Zwecke von örtlicher Bedeutung verwendet werden. Ob eine Förderung aus diesen Mitteln vorliegt vorliegt, prüft und entscheidet die Sparkasse in Zusammenhang mit den Förderrichtlinien des Sparvereins Saarland e.V. Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger dem Sparverein Saarland e.V. innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen auf dem dafür vorgesehen Zuwendungsformular, welches von der Sparkasse zur Verfügung gestellt wird. Dieses wird postalisch an Sparkasse Neunkirchen, Vorstandsstab, Hammergraben 5, 66538 Neunkirchen gesendet.
III. Sponsoring
Das Sponsoring der Sparkasse hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung vereinbarte Gegenleistungen (z.B. Logoeinsatz, Werbeflächen, Grußworte, Anzeigen, etc.). Nach Beendigung der Veranstaltung stellt der Projektträger der Sparkasse Neunkirchen eine Sponsoringrechnung. Diese kann elektronisch an oeffentlichkeitsarbeit@spk-neunkirchen.de oder postalisch an Sparkasse Neunkirchen, Vorstandsstab, Hammergraben 5, 66538 Neunkirchen gesendet werden.
2.4.2 Förderkriterien
- Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Das Vorhaben ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Neunkirchen.
- Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
- Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
- Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht.
- Parteien und parteipolitische Vereinigungen
- Privatpersonen oder Unternehmen
- Einzelsportler
- Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
- Antragssteller mit Sitz außerhalb des Geschäftsgebiet
- Reisen
- Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt brauchen, das Sie für Ihren Verein / Ihre Institution gerne in die Tat umsetzen möchten, können Sie hier Ihre Online-Förderanfrage stellen: www.meine-helden-sparkasse.de Bei allgemeinen Fragen oder bei sonstigen Hinweisen und Impulsen melden Sie sich gerne unter:
Sparkasse Neunkirchen Vorstandsstab - Öffentlichkeitsarbeit Email: oeffentlichkeitsarbeit@spk-neunkirchen.de
3. Aussetzung von Aktionen
4. Haftungsbeschränkungen
Außerdem dem haftet sie für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse allerdings nur auf die vertragstypischen und vorherseh-baren Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse.
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.
Der Projektträger oder Nutzer stellt die Sparkasse mit der Registrierung von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechts-verteidigung frei.
Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
5. Datenschutz
Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Neunkirchen unter www.sparkasse-neunkirchen.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf.
Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffent-lichten Bildern auf der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung auf-zuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spenden-plattform zurückzutreten.
6. Sonstiges
Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise .
7. Rechtsweg
Neunkirchen, Mai 2024