Projekt einreichen - So funktioniert's

Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen, insbesondere den Punkt „2.2 Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher“.
Der Verein muss für die Spendenaktion 2023:

  • seinen / ihren Sitz im Landkreis Neunkirchen haben
  • ein Projekt im Landkreis Neunkirchen haben
  • Gemeinnützigkeitserklärung durch das Finanzamt liegt vor
  • Der Verein kann eine Spendenquittung ausstellen
  • Ein Konto bei der Sparkasse Neunkirchen besitzen

Für die Teilnahme an der Spendenaktion 2023 bitte bei der Projekteinreichung die Förderform Spendenaktion 2023 auswählen.
Spenden- und Sponsoringanfragen können wie zuvor per E-Mail über diese Plattform eingereicht werden. Um die 300,00 Euro Starthilfe zu erhalten, müssen Sie Ihr Projekt bewerben über bspw.

  • Social Media
  • Printmedien z.Bsp. Artikel im örtlichen Mitteilungsblatt
  • Homepage
  • E-Mail an alle Vereinsmitglieder

Weitere Tipps erhalten Sie unter: Tipps für Vereine.

Senden Sie einen Beleg in Form eines Screenshots oder Fotos über die erfolgte Werbung an meine.helden@spk-neunkirchen.de und wir zahlen Ihnen die 300,00 Euro Starthilfe aus (so lange das Budget nicht aufgebraucht ist).

1. Crowdfunding

Regelmäßig starten wir eine große Spendenaktion, auch genannt Crowdfunding. Dies ist eine gemeinschaftliche Form der Finanzierung. Es bietet Ihnen als gemeinnützige Organisation oder Verein die Möglichkeit, viele Menschen anzusprechen, um gemeinsam Gelder für Ihr Projekt zu sammeln.

2. Spenden

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung. Spendenempfänger können entweder natürliche oder juristische Personen, wie Vereine, Stiftungen oder Hilfsorganisationen sein. Spenden werden für gemeinnützige Zwecke ohne Gegenleistung geleistet.

3. Sponsoring

Geldzuwendungen mit Gegenleistung. Dies kann z.B. der Abdruck des Logos unserer Sparkasse auf Plakaten, Flyern oder einer Anzeige sein. Vor Ort platzieren Sie bei Veranstaltungen gut sichtbar Werbematerial wie Banner, erwähnen uns per Durchsagen während des Events oder platzieren unser Logo auf Programmheften, Plakaten oder Eintrittskarten oder auf Ihrer Homepage oder ihren Social Media Kanälen.

Förderleitlinien

  • Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
  • Das Vorhaben ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Neunkirchen.
  • Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
  • Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
  • Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
  • Parteien und parteipolitische Vereinigungen
  • Privatpersonen oder Unternehmen
  • Einzelsportler
  • Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
  • Antragssteller mit Sitz außerhalb des Geschäftsgebiet
  • Reisen
  • Schulfahrten
  • Bandenwerbung
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